Fettabsaugung Anwalt Schmerzensgeld Marl

:: PRESSEMITTEILUNG ZUM THEMA "FETTABSAUGEN" ::

WAZ vom 24.09.2005 - Fettabsaugung

DELLEN AN BEIN UND BAUCH: ARTZ MUSS VOR OP AUFKLÄREN

Gericht: Sonst wird Schmerzensgeld fällig.


Marl. Schönheitschirurgen müssen vor Operationen intensiv über mögliche Gefahren aufklären. Ein Formular abziehen zu lassen, reicht nicht aus, so das Oberlandesgericht Hamm, das in einem Vergleich zwischen Patientin und Arzt jetzt ein Schmerzensgeld von 10.000,00 Euro festsetzte. Die jetzt 60 Jahre alte Frau hatte sich 1999 und 2000 bei insgesamt fünf Operationen an den Beinen, am Bauch, an der Hüfte und am Gesäß Fettabsaugen lassen. Durchgeführt hatte die Eingriffe der ehemalige Chefarzt der gynäkologischen Abteilung der Paracelsus-Klinik der Stadt Marl. Doch diese Behandlungen für 5.600,00 Euro bewirkten keine Verbesserung. In den operierten Bereichen bildeten sich starke Dellen. Der Arzt, der zuvor erklärt haben soll, ihre Haut werde wie die einer 30-Jährigen aussehen, hatte der Frau nach den Operationen Vorwürfe gemacht: dass das schlechte Ergebnis ihre eigene Schuld sei wegen ihres starken Zigarettenkonsums. Darüber, so Anwalt Stefan Hermann, sei seine Mandantin nicht aufgeklärt worden. Kosten für eine Korrektur der Operationen werden von zwei Kliniken mit 24.000,00 Euro und knapp 29.000,00 Euro beziffert.

Marler Zeitung vom 23. 09. 2005 - Fettabsaugung

ARZT MUSS 10 0000 EURO SCHMERZENSGELD ZAHLEN

Vor Schönheits-OP ist schonungslose Aufklärung nötig, sagt das Oberlandesgericht Hamm

Schönheitschirurgen müssen ihre Patienten schonungslos über die möglichen Gefahren von Operationen aufklären. Dies stellte jetzt das Oberlandesgericht Hamm fest. Es gab zwar kein Urteil, aber einen Vergleich: Im konkreten Fall muss der ehemalige Chef-Gynäkologe der Paracelsus Klinik einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen.
Die 60 Jahre alte Frau hatte sich in den Jahren 1999 und 2000 mehrmals Fett absaugen lassen. Ohne den gewünschten Erfolg. Statt fester Rundungen bildeten sich nach der Operation starke Dellen in der Haut. Über ihren Anwalt Stefan Hermann (Marl) mahnte die Klägerin vor Gericht an, dass sie über dieses Risiko nicht genügend aufgeklärt worden sei. Für die insgesamt fünf Behandlungen zahlte die Klägerin 5.600 Euro. Der beklagte Arzt indes warf der Frau vor, dass sie dieses schlechte Ergebnis selbst verschuldet habe. Es sei vor allem auf ihren staken Zigarettenkonsum zurückzuführen. Das Oberlandesgericht verstärkte mit seiner aktuellen Entscheidung ein Urteil des Landgerichtes Essen, das der Marlerin nur 3.000 Euro Schmerzensgeld zugebilligt hatte. Gegen das Essener Urteil hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Die 60-Jährige hatte sich bei dem Arzt mehreren Operationen unterzogen, unter anderem um ihre so genannten „Reiterhosen“ – eine Fettansammlung an den Oberschenkeln – beseitigen zu lassen. Der Chirurg soll ihr versprochen haben, ihre Haut werde nach dem Eingriff aussehen wie die einer 30-Jähjrigen, sagt der Anwalt. Eine Aufklärung darüber, dass sich beim Absaugen zwar das Volumen reduziert, sich aber Dellen bilden können, habe es nur durch ein Formular gegeben. Dies sei nicht ausreichend. Auch sei nicht über die Gefahren des Rauchens im Zusammenhang mit der Schönheitsoperation aufgeklärt worden, urteilen die Hammer Richter. Die Klägerin hat sich bereits Kostenvoranschläge für eine Nachbehandlung eingeholt. Zwei unabhängige Gutachter, so Hermann, haben festgestellt, dass eine „Korrektur der Fehlbehandlung“ möglich sei. Für die Idealkorrektur müsste die Marlerin laut Kostenvorschläge zweier Kliniken aus eigener Tasche zwischen 24 000 und 28 790 Euro zahlen.

Ruhr-Nachrichten vom 23.09.2005 - Fettabsaugung

AUFKLÄRUNG VOR SCHÖNHEITS OP

Hamm. Schönheitschirurgen müssen ihre Patienten einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zufolge schonungslos über mögliche Gefahren von Operationen aufklären. Im konkreten Fall verurteilten die Richter einen Chirurgen aus Marl zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000,00 Euro an eine Patientin. Die 60 Jahre alte Frau hatte sich Fett absaugen lassen, wodurch sich Dellen in der Haut gebildet hatten (AZ: 3 U 35/05).

WAZ vom 07.06.2005 – Fettabsaugung

FETTABSAUGUNGEN ENDETEN IN EINER „KATASTROPHE“

Marlerin klagt gegen Mediziner

Fünfmal Fettabsaugen und zurück bleibt „eine Katastrophe“: Eine 60-jährige Marlerin klagt gegen ihren Arzt, von dem sie ihr Geld zurück und eine „Wiederherstellung“ haben will. Und sie will gegen ihren früheren Rechtsanwalt klagen, von dem sie sich unzureichend vertreten fühlt. 1999 Fettabsaugung an den Beinen, 2000 Fettabsaugungen am Bauch, an der Hüfte und am Gesäß- das kostete die Marlerin 5.600,00 Euro. Aber es brachtet keine optische Verbesserung, sondern starke Dellen: Dr. Johannes Lange, damals Chefarzt der Gynäkologie an der Paracelsus-Klinik, der nebenbei auch diese Eingriffe vornahm, gab der Patientin die Schuld: Das schlechte Ergebnis sei auf deren starken Zigarettenkonsum zurück zu führen. Die Marlerin bezweifelte das und beschwerte sich, sie sei hierüber auch weder vor dem Eingriff noch bei den Nachkorrekturen aufgeklärt worden. Über eine Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei forderte sie 15.000,00 Euro Schmerzensgeld, sowie die Feststellung, dass sie von jeglichen nicht vorhersehbaren künftigen materiellen und immateriellen Schäden frei zu stellen sei. Doch das Gerichtsverfahren sei „derart unzugänglich“ geführt worden, dass vom Landgericht Essen der Marlerin nur 3.000,00 Euro und der Feststellungsantrag zugebilligt wurden, beklagt der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann, der inzwischen die Patientin vertritt. Er hat Berufung eingelegt und rechnet seinen Dortmunder Kollegen zahlreiche Versäumnisse vor. Das größte Problem, so Hermann: Der falsch behandelnde Arzt muss grundsätzlich nur die Kosten einer medizinischen notwendigen Behandlung tragen. Hier geht es aber um eine Schönheitsoperation. Und da werde wohl die Kostenübernahme abgelehnt, meint Stefan Hermann. Mittlerweile liegen zwei Kostenvoranschläge für die Nachbehandlung vor: Die einen meinen, 24.000,00 Euro würde die „Wiederherstellung/Verbesserung“ kosten, die anderen gehen davon aus, die vorliegende „Katastrophe“ mit 28.790,00 Euro mildern zu können. Ein Schmerzensgeld von mindestens 15.000,00 Euro fordert die Mandantin obendrein für die aus ihrer Sicht verunglückte Fettabsaugung. Doch nicht nur sie hat gegen das Urteil aus erster Instanz Berufung eingelegt, auch ihr Arzt, der mittlerweile in Köln wohnt. Dessen Anwalt Dr. Bergmann wollte sich (nach Rücksprache mit der Versicherung) nicht zum laufenden Verfahren äußern. Mittlerweile haben der alte Anwalt und die Patientin ebenfalls einen Prozess miteinander. Weil Rechtsanwalt Hermann drohte, eventuell nach Abschluss des Berufungsverfahrens einen Regressanspruch wegen fehlerhafter Prozessführung führen zu wollen, hat der frühere Anwalt der Marlerin nun eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Marl eingereicht. Die Klage ist inzwischen beim Landgericht Essen gelandet, weil der Streitwert auf 23.000,00 Euro festgesetzt wurde. Stefan Hermann ist optimistisch, weil sich dort die gleiche Kammer mit der Sache befassen müsste, die schon in der ersten Instanz mit dem eigentlichen Prozess befasst war. Dessen Berufungsverhandlung geht im September weiter.

 

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